Standesamt
Bei einer Geburt:
Die Geburt eines Kindes außerhalb einer stationären Einrichtung muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.
Um alle Daten richtig in das Geburtsregister eintragen zu können, legen Sie uns bitte folgende Urkunden vor:
1. Wenn beide Elternteile miteinander verheiratet sind:
Eheurkunde
Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Abschriften der Geburtseinträge
bei Eheschließung im Ausland eine internationale Heiratsurkunde oder die Originalheiratsurkunde mit Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer
2. Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratetet sind:
Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages der Mutter
Bei vorgeburtlicher Anerkennung der Vaterschaft:
die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages des Vaters
Bei vorgeburtlich erklärter gemeinsamer Sorge:
die Urkunde über die abgegebene Sorgeerklärung
3. Wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist darüber hinaus:
Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages der Mutter
Eheurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil
Sterbeurkunde des Ehegatten
Von den aufgeführten Urkunden bringen Sie bitte nur die mit, die für Sie zutreffen und immer das im Original.
Die Vaterschaft anerkennen und die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge für Ihr Kind abgeben, können Sie bereits vor der Geburt. Sorgeerlärungen nehmen Jugendämter und Notare entgegen. Die Vaterschaftsanerkennung können Sie beim Jugendamt, Notar oder Standesamt beurkunden lassen.
E-Mail: |
Mitarbeiter
Alexander CardaunHauptamtsleiter, Personalverwaltung, Aus- u. Fortbildung, Satzungen, Abbrenngenehmigungen für Feuer(-werke), StandesamtZimmer 18 (035208) 955-15 |
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Petra SchopiesStandesamt, Sekretariat des BürgermeistersZimmer 14 (035208) 955-11 |