Wahlen
Landratswahl 2020
1. Wahlgang: Sonntag, den 11.10.2020
evtl. 2. Wahlgang: Sonntag, den 08.11.2020
Bundestagswahl 2021
Schöffenwahl 2023
Information zur Schöffenwahl
Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Dabei stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf. Die Wahl ist im Jahr 2023. Die Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen läuft von 2024 bis 2028.
Sie möchten sich bewerben? Dann können Sie ab sofort Ihre Bewerbung bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Hierzu steht Ihnen auch ein entsprechendes Formular zur Verfügung. In der Gemeinderatssitzung am 15.06.2023 wird dann über die Bewerber abgestimmt und die Vorschlagsliste erstellt.
Bewerbungsformular Schöffe_Schöffin
Informationen des Kreisjugendamtes zur Jugendschöffenwahl
In diesem Jahr werden bundesweit die Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neu gewählt. Auch im Landkreis Meißen werden Frauen und Männer gesucht, die dieses Ehrenamt an den Amtsgerichten Riesa und Meißen sowie am Landgericht Dresden übernehmen möchten. Bewerbungen hierzu nimmt ab sofort das Kreisjugendamt Meißen entgegen.
Gesucht werden Kandidatinnen und Kandidaten, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen/Richter, die bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter haben. Das Jugendschöffenamt ist damit ein anspruchsvolles Ehrenamt mit einer besonderen Verantwortung.
Das Kreisjugendamt ist damit beauftragt, eine Vorschlagliste mit doppelt so vielen Kandidaten zu erstellen, wie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt werden. Der Jugendhilfeausschuss beschließt diese Liste dann in seiner Sitzung im Juni 2023. Anschließend wählt der Schöffenwahlausschuss aus dieser Vorschlagliste dann die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen, die dieses Ehrenamt ab 2024 für 5 Jahre ausüben.
Konkret gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Meißen wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Zudem sollen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein – wobei dies sowohl beruflicher als auch in privater Natur sein kann. Juristische Kenntnisse werden dagegen nicht erwartet. Wer zur Jugendschöffin oder zum Jugendschöffen gewählt wird, ist grundsätzlich auch verpflichtet, an den für sie oder ihn vorgesehenen Hauptverhandlungen teilzunehmen.
Interessenten für das Amt der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 an das Kreisjugendamt Meißen, Loosestraße 17/19, 01662 Meißen, E-Mail: . Hier finden Sie das entsprechende Bewerbungsformular.
Bewerbungsformular Jugendschöffe_-schöffin
Für Fragen rund um die Bewerbung und das Jugendschöffenamt steht Ihnen Frau Herzog unter 03521 725-3202 zur Verfügung.
Weitere Informationen rund um das Amt als Schöffe oder Schöffin sowie zur Wahl im Jahr 2023 finden Sie unter:
In der Gemeinderatssitzung am 15.06.2023 wurde aus den eingegangenen Bewerbungen folgende Vorschlagsliste erstellt, die nunmehr dem Amtsgericht Riesa vorgelegt wurde:
Europawahl 2024
Auf Grund des § 7 des Europawahlgesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 11) geändert worden ist, bestimmt die Bundesregierung per Bekanntmachung vom 10. August 2023:
Anlässlich der zehnten allgemeinen unmittelbaren Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 statt.
Öffentliche Bekanntmachung - Wahlbekanntmachung
„Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte für die Wahl des Europäischen Parlaments erhalten Sie über den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. (BSVS), Telefon: (0351) 80 90 611, E-Mail: “
Wahlergebnisse in der Gemeinde Ebersbach
Kommunalwahlen 2024
Gemäß Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern finden die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen am Sonntag, dem 9. Juni 2024 statt.
An diesem Tag sind die regelmäßigen Kreistagswahlen, Stadt- und Gemeinderatswahlen sowie Ortschaftsrats- und Stadtbezirksbeiratswahlen durchzuführen.
Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahlen
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Öffentliche Bekanntmachung - Wahlbekanntmachung
Wahlergebnisse in der Gemeinde Ebersbach
Landtagswahl 2024
Gemäß Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung findet die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag am Sonntag, dem 1. September 2024 statt.
Öffentliche Wahlbekanntmachung
Medieninformation des Landeswahlleiters - Zugelassene Landeslisten der Parteien zur Landtagswahl
Bürgermeisterwahl 2024
Gemäß Bekanntmachung der Gemeinde Ebersbach findet die nächste Bürgermeisterwahl am Sonntag, dem 1. September 2024 statt.
Wahlergebnisse Bürgermeisterwahl 01. September 2024
Öffentliche Wahlbekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der Wahl
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge