Bannerbild | zur StartseiteAnsicht Mühle vom DRK | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Fördermöglichkeiten

Landkreis Meißen Förderung

Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2025 »Lieblingsplätze für alle«

 

In Umsetzung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe) besteht in der Umsetzung des Investitionsprogrammes Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für Alle“ auch für das Jahr 2025 wieder die Möglichkeit Zuwendungen zu beantragen.

Anträge können ab sofort und bis 30. November 2024 eingereicht werden

Gefördert werden einerseits Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gastronomie- und Gesundheitsbereich, und andererseits Investitionen zum Abbau von Barrieren in bestehenden ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-)Angebote, wie Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Freizeitreffs. Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Gute Beispiele der vergangenen Förderperioden sind unter anderem die Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen, die barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen zum Beispiel in Hotels oder bei Sportanlagen, der Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen in Restaurants, an Ausflugszielen und bei Sehenswürdigkeiten oder auch die Ausstattung mit Audioguides für seh- und hörbehinderte Besucherinnen und Besucher sowie das Anbringen von taktilen Leitsystemen (insbesondere auch in Ärztehäusern und Museen).

Pächter, Inhaber oder Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Einrichtung oder eines öffentlich zugänglichen Gebäudes beziehungsweise Ärzte oder Zahnärzte einer ambulanten Praxis formulieren ihre Idee in einer kurzen Vorhabenbeschreibung, kalkulieren den Aufwand und reichen diese Unterlagen beim Landratsamt Meißen ein. Bei Baumaßnahmen muss immer eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegen.

Die Antragsunterlagen stehen unter https://www.kreis-meissen.de/Landratsamt/Die-Verwaltung/Dezernat-Soziales/Kreissozialamt-/Sozialplanung/ zum Download bereit. Oder können hier direkt abgerufen werden:

 

Barrierefreies Bauen 2025 - Antrag Barrierefreies Bauen
Barrierefreies Bauen 2025 - Formular Baufortschritt
Barrierefreies Bauen 2025 - Verwendungsnachweis

 

Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen ist bis zum 30. November 2024 einzureichen an:

Landratsamt Meißen
Kreissozialamt/Sozialplanung
Herr Schneider
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
Telefon: 03521 725-3105


 

Sachsen vernetzt

Geförderte Projektplätze in Sachsen verfügbar – Azubis erstellen kostenfrei Webseiten

 

Eine eigene Webseite, Barrierefreiheit und Datenschutz stellen viele Kommunen, Einrichtungen und Vereine finanziell aber auch hinsichtlich des technischen Know-Hows häufig vor eine große Herausforderung. Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. bietet mit seinen Webseitenförderprogrammen Unterstützung und sucht aktuell im Rahmen des Förderprogramms „Sachsen vernetzt“ neue Projektpartner für die kostenfreie Webseitenerstellung. 

Die Erstellung der Webseiten wird im Rahmen der Azubi-Projekte umgesetzt. Durch diese Initiative des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V. werden Auszubildende und Studierende praxisnah dabei unterstützt, ihr in der Berufsschule erlangtes Wissen praktisch anzuwenden und Verantwortung für eigene Projekte zu übernehmen - denn das kommt in der Berufsausbildung häufig zu kurz. 

Im Zuge dessen können u.a. Kommunen, soziale und öffentliche Einrichtungen, Vereine und kleinere Unternehmen, sich eine individuelle Webseite erstellen lassen. Die gesamte Erstellung des Internetauftritts ist dabei für die Projektpartner kostenfrei und lediglich die Kosten für die Webadresse und den Speicherplatz sind selbst zu tragen. 

„Von der ersten Beratung bis hin zur finalen Umsetzung bin ich mit dem gesamten Projektverlauf mehr als zufrieden. Alles wurde sehr professionell und zu meiner vollsten Zufriedenheit umgesetzt, das Ergebnis übertrifft meine Erwartungen. Gleichzeitig sehe ich aber auch den wichtigen Beitrag zur Ausbildung der Azubis, den diese Projekte zweifelsohne haben“, berichtet Herr Schwarz von Taurus Sport Management. 

Nach Projektabschluss ist die Pflege der Webseite eigenständig mittels eines bedienerfreundlichen, deutschsprachigen Redaktionssystems möglich – Programmiererkenntnisse sind dafür nicht erforderlich. Sollte es dennoch Fragen geben, können sich die Projektpartner auch nach Projektabschluss noch bis mindestens 2030 an den kostenfreien telefonischen Webseiten-Support der Azubi-Projekte wenden. 

Projektpartner des Fördervereins für regionale Entwicklung haben auch die Möglichkeit, neben den geförderten Webseitenprojekten an weiteren interessanten Förderprogrammen teilzunehmen, die bei der Digitalisierung unterstützen, wie beispielsweise die Mitarbeiter-App „momikom“ (zur mobilen Mitarbeiterkommunikation), das Terminbuchungstool (eine Anwendung zur Online-Terminvergabe) oder die digitale Zeiterfassung (Anwendung zur Dokumentation von Arbeitszeiten). 

 

Bei Fragen oder Interesse am Förderprogramm, können Sie sich gerne telefonisch unter 0331 55047471 oder per E-Mail an info@azubi-projekte.de an den Förderverein für regionale Entwicklung wenden. Einige bereits abgeschlossene Webseitenprojekte aus Sachsen finden Sie unter www.azubi-projekte.de/sachsen

Weitere Informationen zu den Azubi-Projekten finden Sie unter www.azubi-projekte.de

 


 

 

Informationen über weitere Fördermöglichkeiten finden Sie auch auf den folgenden Seiten:

 

kfw_logo
SAB-logo
Logo-Dresdner-Heidebogen
LRA MEI-logo
logo-sachsen

Button

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

25. 11. 2024 - Uhr

 

25. 11. 2024 - Uhr – Uhr