Quadratisch und praktisch – der neue Abfallkalender ab Dezember abholbereit auf der Gemeinde Ebersbach!
Der Abfallkalender 2023 präsentiert sich in einem neuen Gewand! Um Ressourcen zu sparen, hat sich der Zweckverband für ein kleineres Format in praktischer Heftform entschieden. Gedruckt wird ganz im Sinne der Aufgaben des Verbandes auf recyceltem Papier.
Anfang Dezember liegen die Abfallkalender 2023 in der Gemeinde Ebersbach, in der Geschäftsstelle und auf allen Wertstoffhöfen des ZAOE zur Abholung bereit. Eine Liste aller Ausgabestellen ist dann auf www.zaoe.de veröffentlicht.
Ab dem 1. Dezember sind wie gewohnt alle Entsorgungstermine für das kommende Jahr auf der Internetseite des Verbandes veröffentlicht. Die Entleerungstermine für die Behälter lassen sich nach Eingabe des Wohnortes in einer Übersicht zusammenstellen und zum Beispiel im Kalender vom Smartphone integrieren. Mit persönlicher Erinnerungsfunktion wird kein Termin mehr verpasst. Auch die Termine der Weihnachtsbaum- und Schadstoffsammlung werden wie gewohnt mit Kartenansicht angezeigt.
Die Abholung von Sperrmüll und Elektrogroßgeräten kann jederzeit und bequem über das Onlineformular bestellt werden. Elektrokleingeräte werden nur zusammen mit einem Großgerät abgeholt. Auch für die gebührenfreie Anlieferung von bis zu drei Kubikmetern Sperrmüll auf einem ZAOE-Wertstoffhof gibt es ein Formular auf der Internetseite des Verbandes. Elektroaltgeräte werden ohne Formular angenommen. Ebenso für die An- und Abmeldung bei der Abfallentsorgung und für Behälteränderungen. Und was wo entsorgt werden kann, steht im großen Abfall-ABC auf www.zaoe.de.
Schließtage über den Jahreswechsel
Die Wertstoffhöfe Groptitz und Gröbern sind am 24. und 31. Dezember nur bis 12:00 Uhr geöffnet. Großenhain, Meißen, Nossen und Weinböhla sind an den beiden Tagen geschlossen. Die Tage dazwischen sind alle Anlagen normal geöffnet.
Die Geschäftsstelle ist vom 24. Dezember bis einschließlich 31. Dezember geschlossen. Eine Notbesetzung sorgt vom 27. bis zum 30. Dezember für die telefonische Erreichbarkeit.
Information zum Wertstoffhof Groptitz
Vom 1. Januar 2023 an fungiert die Anlage in Groptitz nur noch als Wertstoffhof. Die neuen Öffnungszeiten sind dann montags, mittwochs und freitags von 13:00 bis 18:00, samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Es ist zu beachten, dass zukünftig keine asbesthaltigen Baustoffe und Dämmstoffe mehr angenommen werden.
Wertstoffhöfe
Gröbern
Mo 08:00 – 18:00 Uhr, Di – Fr 08:00 – 16:30 Uhr,
Sa 08:00 – 12:00 Uhr
Groptitz (nur bis Jahresende)
Mo, Fr 13:00 – 18:00 Uhr, Di – Do 08:00 – 16:30 Uhr,
Sa 08:00 – 12:00 Uhr
Ab Januar 2023:
Mo, Mi, Fr 13:00 – 18:00 Uhr, Sa 08:00 – 12:00 Uhr
Diese beiden Höfe sind am 12. November geschlossen.
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Großenhain, Meißen, Nossen, Weinböhla
Mo, Mi, Fr 13:00 – 18:00 Uhr, Sa 08:00 – 12:00 Uhr
Angefrorener Abfall im Behälter muss nicht sein
Der Winter steht vor der Tür und da können bei frostigen Temperaturen die Abfälle im Behälter festfrieren. Dagegen hilft, wenn die Abfälle nicht lose in den Abfallbehälter gelangen. Die Restabfälle können in festverschlossenen Müllbeutel entsorgt werden. Bioabfälle sollten in Zeitungspapier eingewickelt werden. Bitte keine Kunststofftüten, auch keine biologisch abbaubaren Tüten verwenden. Papiertaschentücher, Papierservietten, Küchenkrepppapier und Eierkartons aus Pappe können auch in die Biotonne – sie saugen zusätzlich die Feuchtigkeit auf. Den Bioabfall nicht zusätzlich pressen oder drücken! Gegen Anfrieren des Deckels kann Pappe dazwischen gelegt werden. Wenn die Möglichkeit besteht, sollten die Abfallbehälter möglichst frostfrei, zum Beispiel in der Garage oder unter dem Vordach, aufbewahrt und erst am Tag der Abfuhr bereitgestellt werden.
Ein Abfallbehälter mit festgefrorenem Inhalt kann oftmals nicht vollständig geleert werden. Durch verstärktes Rütteln des Behälters am Müllfahrzeug kann dieser reißen. Wer sicher gehen will, dass sein Behälter problemlos geleert werden kann, prüft kurz vor der Leerung, ob der Inhalt locker darin liegt. Falls nicht, sollte er von der Behälterwand gelöst werden. Den Müllwerkern ist dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Weiterhin gehört keine heiße Asche in den Restabfallbehälter. Diese muss ausgekühlt sein und in einem geschlossenen Behälter oder in einer Tüte entsorgt werden. Lose Asche haftet am Behälter an. Das führt dann ebenfalls dazu, dass der Behälter sich nicht vollständig entleeren lässt. Bei Beschädigung der Behälter durch falsches Befüllen haftet grundsätzlich der Nutzer. Eine gebührenfreie Nachholung der Leerung oder Gebührenminderung bei unvollständig entleerten Behältern ist satzungsrechtlich nicht möglich.