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Zweite Verfügung zum Verbot des Alkoholkonsums...

Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO)
Zweite Verfügung zum Verbot des Alkoholkonsums und zu
Regelungen zur Abgabe von Alkohol auf bestimmten
öffentlichen Plätzen vom 15. Dezember 2021:
Der Landkreis Meißen erlässt auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere
Maßnahmen der Prophylaxe (lnfektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung - lfSGZuVO) sowie § 1 Abs. 4 der SächsCoronaNotVO vom 19. November 2021 in der
Fassung vom 12. Dezember 2021 folgende
Allgemeinverfügung...

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