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Information zur Veranstaltung "Vogelschießen"

Wichtiger Hinweis des Landratsamtes Meißen, Kreisordnungsamt, zu Veranstaltungen „Vogelschießen“

 

Das Vogelschießen ist ein traditioneller Schützenwettbewerb, bei dem es gilt, mit einer Armbrust einen hölzernen Vogel auf einer hohen Stange abzuschießen. Es erfreut sich auf Dorf- oder Schützenfesten
einer immer größeren Beliebtheit. Jedoch gibt es einiges zu beachten: Seit dem 01.04.2003 ist die Armbrust ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand und unterliegt den Bestimmungen des Waffengesetzes.


Schießstätten für Armbrüste sind erlaubnispflichtig. Wegen der Erlaubnispflicht zum Betrieb einer Schießstätte für Armbrüste ist vor der erstmaligen Nutzung ein sicherheitstechnisches Gutachten durch einen Schießstandsachverständigen zu erstellen. Dies ist erforderlich, damit das Schießen sicher betrieben werden kann. Auch bereits in der Vergangenheit genutzte Vogelschießstände sollten durch den/die Betreiber auf das Vorliegen der notwendigen Unterlagen überprüft werden, um diese bei entsprechend möglichen Kontrollen vorgelegen zu können. Das Gutachten ist Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis der Waffenbehörde. Gutachten und Erlaubnis sind kostenpflichtig. Für das Antragsverfahren und die Erstellung des Gutachtens ist wegen der Organisation ein längerer Zeitraum
einzuplanen.


Verantwortliche, die eine Veranstaltung mit einem Vogelschießen planen, sollten daher im Voraus rechtzeitig den Kontakt mit der Waffenbehörde aufnehmen, denn ordnungswidrig handelt, wer ohne Erlaubnis eine solche Schießstätte betreibt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


Ansprechpartner in der Waffenbehörde sind

Herr Jaeschke (Tel.: 03521/725-1448) und

Herr Schubert (Tel.: 03521/725-1451).

 

Eine Anfrage ist auch per E-Mail unter KOA.Waffen@kreis-meissen.de möglich.

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